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Führerschein News

Limitierung für Führerscheinneulinge der Kat. B

Das Neue Gesetzesdekret sieht vor, dass Führerscheinneulinge die die Fahrprüfung nach dem 14.12.2024 ablegen, für drei Jahre nur Fahrzeuge mit max. 75 KW/T und max. 105 KW lenken dürfen. >> Beispiel

Überprüfung mittels Kennzeicheneingabe >> hier

Wird nach dem Erlangen des B-Führerscheines der BE-Führerschein erlangt, dann sind die Beschränkungen der KW aufgehoben und man darf alle Fahrzeuge der Kat. B lenken. Nicht aufgehoben bleibt jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/h auf Autobahnen und 90 Km/h auf erstrangigen Schnellstraßen für die ersten 3 Jahre.

 

Das Alte Gesetzesdekret sah vor, dass Führerscheinneulinge die die Fahrprüfung zwischen den 08.02.2011 und 14.12.2024 abgelegt haben, für ein Jahr nur Fahrzeuge mit max. 55 KW/T und max. 70 KW lenken dürfen. >> Beispiel

Bei Fahrzeugen der Kategorie N1 (LKW/Autocarro) dürfen nur die 55 KW/T nicht überschritten werden, die 70 KW dürfen hingegen bei dieser Fahrzeugart überschritten werden.


Berufsführerschein / Fahrerqualifizierungsnachweis

Wer aus beruflichen Gründen am Steuer eines Autobusses oder eines Lkw's sitzt, benötigt seit 09.September 2008 bei Personentransport und seit 09.September 2009 bei Warentransport den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis oder Berufsführerschein (CQC).

Die Kurse zur Erlangung der Berufsführerscheine bestehen aus 140 Stunden bzw 37,5 Stunden für jene die bereits einen Berufsführerschein der anderen Fördergruppe besitzen.

Die Gültigkeit der Berufsführerscheine ist 5 Jahre. Die Kurse von 35 Stunden für dessen Verlängerung bieten wir in regelmäßigen Abschnitten in Brixen oder Klausen an.


Neue Prüfungsquiz für Führerscheine A und B

Seit 03.01.2011 wurden neue Quiz eingeführt bei denen 30 Fragen zu Beantworten sind. Zum Bestehen der Prüfung sind höchstens 3 Fehler erlaubt.
Außerdem werden die Sprachen Englisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch entfernt.



Fahrprüfung für Kleinkrafträder


Seit 01.04.2011 ist zum Erlangen des Mopedführerscheines für all jene die nach dem 01.10.1987 geboren sind auch eine Fahrprüfung vorgesehen.

Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung

Seit 11.11.2010 ist vorgesehen, dass der Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt wird. Außerdem wird eine positive Theorieprüfung nicht mehr auf einen zweiten Fahrübungsschein übertragen.
Zum Ablegen der Theorieprüfung ist es nun nicht mehr notwendig 30 Tage zu warten. Bei genügender Vorbereitung kann man die Theorieprüfung gleich nach Erreichen der 18 Jahre (16 Jahre beim Motorradführerschein) ablegen.

Wer es also eilig hat, sollte sich nun schon mindestens einen Monat vor Erreichen der 18 bzw. 16 Jahre in der Fahrschule einschreiben, um sich genügend Vorbereiten zu können.
Die Fahrprüfung darf hingegen erst ab 30 Tage nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.
Wer hingegen bereits einen A-Führerschein hat muss zum Erlangen des B-Führerscheines nur noch eine Fahrprüfung ablegen und bekommt den Fahrübungsschein gleich nach erreichen des Mindestalters. In diesem Fall kann die Fahrprüfung erst nach verstreichen von 30 Tagen abgelegt werden.


Fahrübungen bereits ab 17 Jahren

Seit 22.April 2012 ist es möglich, bereits ab 17 Jahren Fahrübungen zu machen.

All jene die bereits im Besitz eines A-Führerscheines sind, können bei den Fahrschulen um eine Ermächtigung ansuchen, die das Lenken von Fahrzeugen bereits ab 17 Jahren erlaub. Die ersten 10 Fahrstunden mit 60 Minuten müssen jedoch in der Fahrschule absolviert werden. Erst dann kann man auch privat, in Begleitung einer Person, welche bereits seit mindestens 10 Jahren den Führerschein besitzt, Fahrübungen machen. Es können bis zu drei Personen als Beifahrer gewählt werden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall die Limitierungen für Führerscheinneulinge nicht überschreiten.

Die begleitende Person muss den B-Führerschein immer seit mindestens 10 Jahren besitzen, auch wenn es sich um einen Führerschein einer höheren Kategorie handelt.


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