Seit 22.April 2012 ist es möglich, bereits ab 17 Jahren Fahrübungen zu machen.
All jene die bereits im Besitz eines A-Führerscheines sind, können bei den Fahrschulen um eine Ermächtigung ansuchen, die das Lenken von Fahrzeugen bereits ab 17 Jahren erlaub. Die ersten 10 Fahrstunden mit 60 Minuten müssen jedoch in der Fahrschule absolviert werden. Erst dann kann man auch privat, in Begleitung einer Person, welche bereits seit mindestens 10 Jahren den Führerschein besitzt, Fahrübungen machen. Es können bis zu drei Personen als Beifahrer gewählt werden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall die Limitierungen für Führerscheinneulinge nicht überschreiten.
Die begleitende Person muss den B-Führerschein immer seit mindestens 10 Jahren besitzen, auch wenn es sich um einen Führerschein einer höheren Kategorie handelt.