Das Neue Gesetzesdekret sieht vor, dass Führerscheinneulinge die die Fahrprüfung nach dem 14.12.2024 ablegen, für drei Jahre nur Fahrzeuge mit max. 75 KW/T und max. 105 KW lenken dürfen. >> Beispiel
Überprüfung mittels Kennzeicheneingabe >> hier
Wird nach dem Erlangen des B-Führerscheines der BE-Führerschein erlangt, dann sind die Beschränkungen der KW aufgehoben und man darf alle Fahrzeuge der Kat. B lenken. Nicht aufgehoben bleibt jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/h auf Autobahnen und 90 Km/h auf erstrangigen Schnellstraßen für die ersten 3 Jahre.
Das Alte Gesetzesdekret sah vor, dass Führerscheinneulinge die die Fahrprüfung zwischen den 08.02.2011 und 14.12.2024 abgelegt haben, für ein Jahr nur Fahrzeuge mit max. 55 KW/T und max. 70 KW lenken dürfen. >> Beispiel
Bei Fahrzeugen der Kategorie N1 (LKW/Autocarro) dürfen nur die 55 KW/T nicht überschritten werden, die 70 KW dürfen hingegen bei dieser Fahrzeugart überschritten werden.