Abmeldungen von Fahrzeugen können wir nur dann durchführen, wenn das Fahrzeug ins Ausland exportiert wird. Wird das Fahrzeug Verschrotten, dann wenden Sie sich bitte direkt an einen autorisierten Verschrotter oder ein Autohaus welches Ihnen die Verschrottung weiterleitet.
Unterlagen für Fahrzeugabmeldung bei Export
- Fotokopie vom Personalausweis oder Führerschein des Fahrzeuginhabers
- Eigentumsbescheinigung (CDP) (diese wurde nur bis zum 05.10.2015 ausgestellt)
- Autobüchlein in Original
- Kennzeichen
- Unterschrift des Fahrzeuginhabers auf Mod. TT2120
- Die Revision des Fahrzeuges darf nicht verfallen sein!
- Fotokopie Handelskammerauszug bei Firmenfahrzeugen